Stipendium zur Förderung von Auslandsaufenthalten

Das Stipendium zur Förderung nachhaltiger Auslandsaufenthalte steht studentischen Mitgliedern des Vereins zur Verfügung, die in einen Bachelor- oder Masterstudiengang der Fakultät Bio- und Chemieingenieurwesen eingeschrieben sind.

 

Ziel ist es, nachhaltige Auslandsaufenthalte zu unterstützen, insbesondere Auslandsaufenthalte außerhalb von Europa, da hier keine Förderung über Erasmus erfolgt. Studierende können je nach Reiseziel eine Förderung von bis zu 600 € erhalten. Erfahrungsberichte ehemaliger Stipendiaten und Stipendiatinnen sind hier zu finden.

 

Das Bewerbungsschreiben sollte auch ein Konzept zur nachhaltigen Gestaltung des geplanten Auslandsaufenthaltes enthalten. Die Beurteilung von Bewerbungen wird ausdrücklich auch nach sozialen Gesichtspunkten vorgenommen. Entscheidungsberechtigt über die Gewährung des Stipendiums ist der Vorstand bzw. ein entsprechendes Gremium nach durch die Mitgliederversammlung zu bestätigenden Richtlinien. Der Vorstand berichtet dem Verein jährlich auf der Mitgliederversammlung über die Vergabe in anonymisierter Form.

Voraussetzungen:

  • fabcing-Mitgliedschaft. Die für BCI Studierende kostenlose Mitgliedschaft kann ggfs. hier beantragt werden.
  • In einem Bachelor- oder Masterstudiengang der Fakultät BCI der TU Dortmund eingeschrieben.
  • Geplanter Auslandsaufenthalt über ein von der Fakultät BCI / TU Dortmund organisiertes Programm bzw. eine Kooperation.
    Auch Abschlussarbeiten im Ausland können gefördert werden.

Bewerbungsunterlagen

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular (s. u.)
  • Bewerbungsschreiben:
    Bitte beschreibe, wie du deinen Auslandsaufenthalt möglichst nachhaltig gestalten möchtest und wie dir das Stipendium dabei helfen kann. Du kannst gerne auch auf besondere persönliche oder soziale Aspekte eingehen. Das Bewerbungsschreiben sollte einen Umfang von ein bis zwei Seiten haben. 
  • Lebenslauf
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Bei Abschlussarbeiten im Ausland:
    Bestätigung, dass die Arbeit an der BCI anerkannt wird sowie die Zusage der Gastuniversität.

Ablauf

  • Deadline ist der 31. März für Auslandsaufenthalte in demselben Jahr.
  • Ggfs. Persönliches Gespräch mit der Auswahlkommission
  • Bei positiver Entscheidung:
    Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in zwei Teilzahlungen
    • Die erste Teilzahlung erfolgt vor Beginn des Auslandsaufenthaltes (bzw. direkt nach der Zusage, falls der Auslandsaufenthalt bereits angetreten wurde)
    • Die zweite Teilzahlung erfolgt nach dem Auslandsaufenthalt.
  • Nach dem Auslandsaufenthalt:
    Erstellen eines ansprechenden ca. zweiseitigen Abschlussberichtes, in dem dargelegt wird, wie der Aufenthalt möglichst nachhaltig gestaltet worden ist und welche Erfahrungen im Ausland gemacht worden sind. Erst nach Einreichung des Berichtes erfolgt die Auszahlung der zweiten Teilzahlung. Der Bericht bzw. Teile daraus kann zu Werbezwecken des Vereins und der Fakultät verwendet werden, daher ist eine foto-grafische oder Video-Dokumentation ebenfalls erwünscht.

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Bewerbungsformular
Bewerbungsformular_Reisestipendium_mod.p
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